Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Deutsche und Importierte Fahrzeuge:

I. Vertragsabschluß
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma BLS Leasing GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt ist.

2. Übertragung von Rechten, Pflichten sowie sonstigen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers/Verkäufers.

3.Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenanreden oder nachträgliche Vertragsabänderungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

II. Preise
1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inkl. Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. Der Verkäufer ist an die Preisabsprache vier Monate gebunden. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate nach Bestellung erfolgen, sind eventuell dann vom Lieferanten verlangte Preiserhöhung vom Käufer zu tragen. Für diesen Fall steht dem Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, welches er innerhalb von einer Woche ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich dem Verkäufer anzeigen muß.

III. Kaufpreiszahlung
Der Kunde wählt selbst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zahlungsmodalitäten aus folgenden Möglichkeiten:
Die Zahlung erfolgt:
  1. per Überweisung mit Gutschrift vor Abholung des Fahrzeugs oder
 2. per Barzahlung am Tage der Fahrzeugabholung vor Ort beim Händler

 

IV. Lieferung.

1. Die Abnahme der Fahrzeuge hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung seitens des Verkäufers über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Sitz des Auslieferungslagers zu erfolgen.

2. Holt der Käufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von weiteren 5 Tagen das Fahrzeug nicht am Auslieferungslager ab, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn zu fordern. Dieser wird mit 15% des Bruttokaufpreises vereinbart, soweit nicht der Vermittler einen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, das ein niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers. Dieses Lösungsrecht ist jedoch im kaufmännischen Verkehr auf die Fälle beschränkt, daß der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von den Partnern diese Vertrages im Stich gelassen wird, ferner darf das Unvermögen des Verkäufers nicht auf seinem eigenen Verschulden beruhen!

4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hervorgeleitet werden.

5. Der von dem Verkäufer angegebene Liefertermin gilt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, als unverbindlich. Der Käufer kann allerdings 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen einer angemessenen Frist von 4 Wochen zu liefern. Nach Ablauf der Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist, entweder weiterhin Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ersatz des Verzugschadens bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Außerdem beschränkt sich der Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises.

V. Garantie/ Gewährleistung
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme oder mit EU-Übereinstimmungserklärung auszuliefern. Außerdem wird bei Auslieferung eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Heft übergeben. In einigen Fällen, vom jeweiligen Land abhängig, werden die entsprechenden Papiere nachgereicht. Gleiches gilt für eventuellen Radio-Code. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß alle Vollmachten, Personalausweiskopien und Meldebescheinigungen, Erstzulassungen, die der Verkäufer für die Beschaffung des Fahrzeuges bzw. des Serviceheftes benötigt, diese ihm unverzüglich zukommen zu lassen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. 2. Im übrigen übernimmt der Verkäufer keine eigene Garantie-/Gewährleistung. Der Käufer hat nur Ansprüche gegen den Hersteller entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerks.

Alle Fahrzeuge werden mit den Zulassungs- und Garantieunterlagen ausgeliefert.
Alle Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV und AU ab Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges.
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers (mind. 2 Jahre Gewährleistung in der EU)

VI. Verschiedenes
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag tritt der Käufer seine Ansprüche auf Verschaffung des Eigentum sowie sonstige Anwardschaftsrechte an dem Fahrzeug an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt hiermit diese Vertretung an.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers.

3. Die Ausstattung kann sich gegenüber der deutschen Serienausstattung unterscheiden. Der Kunde hat kein Recht einer Aufrechnung zur deutschen Serienausstattung. Ebenso kann die Schadstoffeinstufung nicht der deutschen entsprechen.

4. Sollte das Fahrzeug per Spedition zum Heimatort gebracht werden, muß der Käufer nach Eintreffen des bestellten Fahrzeuges oder des KFZ-Briefes, die Gesamtsumme per telegraphischer Überweisung tätigen!

5. Nach Eintreffen des Geldbetrages auf dem Rechnungskonto wird Ihnen das Fahrzeug bzw. der KFZ-Brief umgehend zugesendet!

6. Bei Fahrzeugdirektanlieferung zum Wohnort durch eine Spedition kann nicht mit einer Aufbereitung des Fahrzeuges gerechnet werden.

 

Kraftstoffverbrauchswerte und Angaben zur CO2-Emission
Kfz-Händler sind verpflichtet, bei neuen, zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) zu machen.
Dieser "offizielle Kraftstoffverbrauch" wird gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Über die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchswerte informieren Fachzeitschriften wie z.B. ADAC-Motorwelt, Auto Motor Sport, AutoBild etc. Auch die dort ermittelten Verbrauchswerte können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen können wir zu dem hier angebotenen Fahrzeug keine Eigenschaften bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen zusichern.

Die angegebenen Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen wurden vom Hersteller nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (Verordnung [EG] 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die Veräußerung des Fahrzeugs erfolgt deshalb mit der Beschaffenheitsvereinbarung, dass die tatsächlichen, in Ihrer alltäglichen Fahrpraxis erzielten Werte für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich über den offiziellen Verbrauchswerten liegen werden. Der Besteller / Käufer erklärt mit seiner Unterschrift den Erhalt dieses Hinweises auf die zuvor beschriebenen Risiken die auch in ihrer Ursache bereits bei Übergabe angelegt gewesen sein können. Tritt ein solches Ereignis ein, so entspricht dies der konkreten Erwartung. Eine Abweichung von den Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bedeutet daher für den hier zu Grunde liegenden Fahrzeugverkauf keinen kaufrechtlichen (Sach-) Mangel im Sinne des § 434 BGB.